SkF und SKM fordern für Bezieher*innen von Hartz IV und Altersgrundsicherung sofortige Hilfen in der Covid-19-Pandemie. Die Verbände kritisieren, dass der Staat für andere von der Pandemie betroffenen Menschen Hilfen anbiete, aber von Armut betroffene Menschen allein lasse. Dabei sei genau diese Gruppe in besonderer Weise von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
Konkret fordern SkF und SKM für Bezieher*innen von Hartz IV und Grundsicherung während der Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Nur so könne der zusätzliche Bedarf aufgefangen werden, der u. a. durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, gestiegene Lebenshaltungskosten und insbesondere durch Aufwendungen für Desinfektionsmittel und Masken entstanden sei.
Zwingend notwendig sei auch, für Kinder und Jugendliche in Familien mit niedrigem Einkommen die notwendige Hard- und Software und alle Lernmittel, die für die Nutzung der digitalen Bildungsangebote der Schulen notwendig sind, als einmalige Leistungen der Jobcenter zur Verfügung zu stellen.
Zudem muss es ein erneutes Kündigungsmoratorium geben für alle, die aufgrund der Pandemie in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten sind. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen aufgrund pandemiebedingter Einkommensverluste die Wohnung verlieren. Auch das Kreditmoratorium ist zu erneuern, um zu vermeiden, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation in Existenznot geraten.
Die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen wird voraussichtlich auch in diesem Jahr das Leben der Menschen bestimmen. Gerade von Armut betroffene Menschen sind in besonderer Weise belastet, ihre Situation wird zunehmend prekär. SkF und SKM fordern die Politik daher zu raschem und entschiedenem Handeln auf.
Über den SKM Bundesverband
Der 1912 gegründete SKM Bundesverband unterstützt mit seinen 101 Mitgliedsvereinen Menschen in materieller und psychosozialer Not. Die Hilfe richtet sich unter anderem an wohnungslos und straffällig gewordene Menschen mit ihren Angehörigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Rechtlichen Betreuung von Menschen, die ihre Anliegen nicht selbstständig erledigen können. Hilfe leisten ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter der Ortsvereine durch Beratung und Begleitung. Seit 2015 baut der SKM Bundesverband sein Angebot der Jungen- und Männerarbeit kontinuierlich aus, da die Geschlechtszugehörigkeit eine wichtige Rolle für die Gestaltung von Hilfs- und Beratungsangeboten darstellt. Damit leistet der SKM einen Beitrag für die Geschlechtergerechtigkeit.
Über den SkF Gesamtverein
Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 138 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein An-gebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 40 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste.
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